Stefan Sedlaczek
Kaiserstraße 61
53721 Siegburg, den 09.02.2008

Bundeskanzlerin Angela Merkel
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Verstaatlichtes Schulwesen als Bildungsmonopol für junge Menschen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ob der Grundsätzlichkeit und Wichtigkeit des Themas ist es ja möglich, daß Sie die Anfrage von Frau Volkmann auf www.direktzurkanzlerin.de persönlich zu Gesicht bekommen haben.

Die Antwort des Presse- und Informationsamtes der Bundesrepublik legt andererseits nahe, daß dies nicht geschehen ist. Ich erlaube mir daher Ihnen meine Antwort darauf persönlich zu übersenden. Sie finden diese anliegend.

Sie stellen auf Ihrer Website dar, daß es Ihre Überzeugung ist, “ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft und Flexibilität” aufzubringen und äußern weiterhin:

“Es gehört zu meinen festen Überzeugungen, dass nicht der Staat, sondern immer der einzelne Mensch in seiner unveräußerlichen Würde, in seiner Einzigartigkeit, aber auch in seiner Fehlbarkeit, im Mittelpunkt unseres Handelns stehen muss, und zwar vom Anfang seines Lebens bis zum Ende.”

Nichts davon findet sich für junge Familien und die jungen Menschen, die in staatlich monopolisierte Schulen genötigt und gezwungen werden - nicht um sich zu bilden, sondern damit diese dort unterrichtet und staatlich geformt werden. Jungen Menschen steht nicht - wie Erwachsenen - ein einigermaßen freier und auch privater Bildungmarkt offen, sie haben von Staats wegen gefälligst in Gleichaltrigenanstalten ghettoisiert zu werden, wo Ihnen reife und erwachsene Vorbilder fast völlig fehlen. Die beste Schule ist das Leben, heißt es seit Jahrhunderten. Nur wir reißen die jungen Leute aus diesem heraus - demnächst auch noch ganztägig und noch früher. Diese Problematik ist nicht nur Ländersache, sondern berührt grundlegende Menschenrechte, an deren Einhaltung die Bundesrepublik Deutschland gebunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Sedlaczek
Diplom-Verwaltungswirt

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Stefan Sedlaczek
Kaiserstraße 61
53721 Siegburg, den 09.02.2008

An das
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin

informationshalber auch an:
Direkt zur Kanzlerin!

Arnimallee 14
14195 Berlin

Ihre Antwort zur Anfrage von Frau Volkmann zum Thema Heimunterricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die hier veröffentlichte Antwort http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/15673 und reklamiere die schlechte Qualität derselben.

Dies bezieht sich auf Inhalt und Umfang der Antwort, aber auch darauf, daß die Darlegungen im wesentlichen unzutreffend sind. Ich erwarte von Leuten, die den Anspruch haben, andere zu regieren - auch gegen deren Willen und Mandat -, zumindest Handlungen von einer diese Herrschaft im nachhinein legitimierenden Qualität. Es ist ganz offensichtlich und mithin unbestreitbar, daß diese Anfrage großes Interesse hervorgerufen hat, wie die Besucherzahlen als auch die große Zahl an Abstimmungen belegen. Diesem offenkundigen Interesse mit ein paar lapidaren Hinweisen zu begegnen, ist nicht nur völlig unangebracht, sondern auch ausgesprochen unhöflich.

Zur Sache selbst:

Eine allgemeine Schulpflicht besteht in Deutschland ebensowenig wie anderswo, einfach deshalb, weil es keine Schulpflicht gibt. Dies habe ich vordem ausführlich hier dargelegt: http://de.liberty.li/magazine/?id=4379 und es bleibt Ihnen das Privileg, als erster dieser Darlegung argumentativ zu widersprechen. Der hehre Begriff einer Pflicht taugt in Sachen Schulbesuch nun ganz und gar nicht. Aber lesen Sie selbst.

Richtig ist, daß das Schul- und Bildungswesen nach Grundgesetz und geltenden Papiergesetzen dieser Republik im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Die durch die dortigen Länder-Papiergesetze erfolgende Nötigung zum Schulbesuch und insbesondere die Anwendung tätlich-gewaltsamen Schulzwanges sind aber Menschenrechtsverletzungen, die den Bund sehr wohl etwas angehen, hat er doch zahlreiche internationale Verträge und Erklärungen durch seine Vertreter unterzeichnen lassen. Mithin ist die Bundesregierung daraus sehr wohl verpflichtet dem durch die Bundesländer postuliertem und begangenem Unrecht zu begegnen. Hier handelt es sich um eine echte Pflicht aus Vertrag und zudem gemäß ausdrücklich erklärter Selbstverpflichtungen. Da helfen dann auch keine semantischen Tricks, wie zum Beispiel den Begriff der allgemeinen Zurverfügungstellung von elementaren Bildungsangeboten kurzerhand mit Schulpflicht zu übersetzen.(1) Es zeigt aber, welcher Ungeist da in Deutschland leider Gewohnheit ist.

Auch der Verweis auf einige zitierte Passagen des deutschen Bundesverfassungsgerichtes ist fast vollständig irreführend. Zum einen hat dasselbe Gericht verschiedentlich anders für Recht erkannt(2) und zum anderen sind dort die folgenden Punkte schlichtweg falsch:

* Einen staatlichen Erziehungsauftrag gibt es nicht und kann es in einer freiheitlichen Grundordnung auch nicht geben. Er wird auch nirgendwo im Grundgesetz angeführt. Gäbe es einen solchen Auftrag, dann würde der Staat seine Bürger bilden(3) - und nicht umgekehrt. Dies wäre zutiefst undemokratisch und unbestreitbar diktatorisch. Die Bürger bilden den Staat, nicht umgekehrt.
* Eine selbstverantwortliche Persönlichkeit kann die Schule ebenfalls weder formen (dies wäre auch ein Widerspruch in sich selbst!), noch auch nur positiv darauf einwirken. Und so erklärt weder das Bundesverfassungsgericht - und auch sie nicht -, wie dies vor sich gehen soll. Darüber wird keine Silbe verloren, eben weil dies nicht möglich ist. Man kann jemanden sowenig zwingen selbstverantwortlich zu sein, wie man ihn zwingen kann, solidarisch zu sein. Das weiß man in Europa spätestens seit Thomas von Aquin.
* Und was ist an einer Gesellschaft pluralistisch, in der der Staat -zudem bürokratisch - das Schulwesen komplett monopolisiert hat, ebenso wie auch das Ausbildungs- und Qualifikationswesen. Dies ist nicht Ausdruck eines freiheitlichen Gemeinwesens, sondern schlichtweg planwirtschaftliche Platzanweisermentalität, also inakzeptable Selektion und Diktat. Und wie demokratisch, verantwortlich und pluralistisch ist ein Bildungssystem, daß Bildung für junge Menschen (in ihrer wichtigsten Lernphase!) auf Schule beschränkt, während den Erwachsenen - Gott sei Dank - ein halbwegs freier Bildungsmarkt zur Verfügung steht.
* Auch stellt sich die Frage, wie frei eigentlich Wahlen sind, wenn die Wahlberechtigten zunächst von den zu Wählenden viele Jahre lang in ihre Schulen und ihren Unterricht genötigt und gezwungen werden? Zumal ihre Karrierechancen wesentlich von deren Benotung abhängen! Eine freiheitlich-demokratische Rechtsordnung ist das ganz sicher nicht.

Wie man es nun gar unter einen Hut bringt, einerseits Pluralismus zu postulieren und andererseits “Parallelgesellschaften” zu verhindern, das hat mir auch noch keiner erklärt. Im übrigen sind dazu Schulpflicht und Schulzwang weder legitime, noch auch nur geeignete Mittel. Das ist gleich aus zweierlei unbestreitbaren Gründen ganz offensichtlich: Denn wir haben in Deutschland Schulpflicht und Schulzwang und wir haben Parallelgesellschaften. Und im zivilisierten Ausland gibt es Homeschooling - und die Homeschooler bilden eben keine Parallelgesellschaft, sondern zunehmend das Rückgrad einer Zivilisation, die ihre Kinder und deren Benehmen durch die real-existierende Beschulung und deren Nachteile beschädigt. Wenn Sie einmal auf einem Treffen von Homeschoolern sind, werden Sie den - schon eklatanten - Unterschied sofort spüren.  Dem Unterzeichner, der lange und zahlreiche Erfahrung in der Jugendarbeit hat, ist bei einer solchen Gelegenheit auch noch eine Menge mehr Positives aufgefallen.

Das Thema Integration hat natürlich seine eigene Problematik. Es ist jedenfalls unstatthaft, nun die Einheimischen in Regreß zu nehmen und ihnen deshalb ihre natürlichen Freiheiten und Rechte zu nehmen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Zugezogenen. Zum anderen ist Integration nur in einem doch sehr engen Rahmen notwendig und Wunschdenken (egal ob “alle sollen so sein wie ich” oder Multikulti) ist hier völlig fehl am Platze.

Woher Sie dann schlußendlich die Sicherheit nehmen, daß Frau Volkmann eine geeignete Schule finden wird, erläutern Sie leider ebenfalls nicht näher(4), die Annahme aber, daß ausgerechnet das Zusammensein mit Gleichaltrigen Garant einer bestmöglichen Förderung sein soll, ist völlig abwegig. Das Vorbild erwachsener und reifer, lebensbewährter Menschen ist Kindern förderlich, nicht die gleichaltrige Peer-Group auf dem Schulhof und im Klassenraum. Lesen Sie denn nicht die neuesten Bücher(5), bekommen Sie so gar nicht die neuesten wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnisse mit? Die durch die real-existierende Schule bedingte Gleichaltrigenorientierung steht gar im Verdacht der massenweise Auslöser der Zivilisationskrankheit Pubertät zu sein!

Ihr Umgang mit dem wohl wichtigsten Thema eines jeden Gemeinwesens, der Behandlung und Förderung der Heranwachsenden, ist offenbar unverantwortlich und ich appelliere an Sie, die Qualität Ihrer Arbeit deutlich zu verbessern.  Dann werden Sie auch zu einer anderen Sichtweise kommen und Ihre heutigen Positionen aufgeben wollen. Und dann -vielleicht - kann eine Bundesregierung den Menschen hier in Deutschland dienen. Dasselbe gilt für die Bundeskanzlerin.  Richten Sie ihr dies bitte aus.

Mit freundlichen Grüßen
gez.

Stefan Sedlaczek
Diplom-Verwaltungswirt

(1) Internationales Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.November 1989, siehe auch Broschüre “Die Rechte der Kinder” des BMFSFJ.

(2) Siehe z.B. Fritz Ossenbühl, Das elterliche Erziehungsrecht im Sinne des Grundgesetzes, Verlag Duncker & Humboldt in Berlin und auch das Goldbecher-Gutachten

(3) Allerdings erwarteten die Alliierten, allen voran die US-Amerikaner, nach dem Krieg die Umerziehung des Volkes. Heute aber machen sich selbst die US-Staaten für Homeschooling stark.

(4) Sie nehmen wohl kaum an, daß in der staatlich-monopolisierten Automobilproduktion der DDR jeder sein geeignetes Auto gefunden hat? Siehe auch meinen kurzen Artikel zum Bildungs-Trabbi

(5) So zum Beispiel Gabor Maté und Gordon Neufeld aus Kanada sowie verschiedene Studien im In- und Ausland.

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Im Auftrag der Bundeskanzlerin
Über Bildung
Am 08. Februar
Antwort Antwort

Re: Warum ist Heimunterricht nicht möglich?

Sehr geehrte Frau Volkmann,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In Deutschland besteht allgemeine Schulpflicht. Für die Umsetzung sind ausschließlich die Länder zuständig.

In der Sache haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof gute Gründe für die Schulpflicht genannt. So heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006: „Die allgemeine Schulpflicht dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit. Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben. Die Offenheit für ein breites Spektrum von Meinungen und Auffassungen ist konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen.“

In der von Ihnen zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften” entgegenzuwirken ist und Minderheiten zu integrieren sind. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Bitte informieren Sie sich über die vielfältigen Schulangebote an Ihrem Wohnort. Fast alle Schulen bieten einen Tag der offenen Tür an oder stehen zu einem ausführlichen Informationsgespräch zur Verfügung. Wir sind sicher, dass Sie so eine geeignete Schule finden, auf dem Ihr Kind zusammen mit Gleichaltrigen bestmöglich gefördert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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Am 20. Januar schrieb Susanne Volkmann einen Brief an Kanzlerin Merkel, in der sie fragte, ob man nicht Homeschooling in Deutschland zulassen könne.

Warum ist Heimunterricht nicht möglich?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich bitte Sie von Herzen, die gesetzlichen Bedingungen dafür zu schaffen, dass Homeschooling in Deutschland legalisiert wird.

Durch das im November gefällte Urteil vom BGH und die daraus resultierende Handlungsweise der zuständigen Behörden werden immer mehr Familien zu einem Weggang aus Deutschland gezwungen, sofern sie nicht das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder verlieren möchten.

In keinem Land der Europäischen Union wird die soziale Gruppe der Homeschooler verfolgt wie in Deutschland.

Riskiert Deutschland tatsächlich seine innere Sicherheit und die Zukunft der Kinder, wenn es Homeschooling zulässt?

Eines ist gewiss: Wenn noch mehr bildungsnahe Familien in Deutschland keine Chance für individuelle Bildungsfreiheit sehen und das Land verlassen, hilft das keinesfalls der Entwicklung einer zukunftsorientierten und wettbewerbsfähigen Gesellschaft.

Eine Entwicklung von Parallelgesellschaften ist in Deutschland ebenso abwegig wie in jedem anderen Land, in dem Homeschooling erlaubt ist.

Persönlich möchte ich Ihnen als Mutter einer (noch) nicht schulpflichtigen Tochter versichern, dass ich mein Kind ohne zu zögern einer Schule zuführen würde, wenn ich wüsste, dass sie dadurch nicht unglücklich wird. Aber genauso möchte ich die Möglichkeit haben, sie noch etwas länger im elternlichen Hause zu haben, bis sie wirklich so weit ist, zur Schule gehen zu können.

Es gab in den letzten 20 Jahren so viele positive Entwicklungen im Bereich der Kindererziehung, es wäre doch schade, wenn einige wenige Kinder nicht die Möglichkeit hätten, zu Hause Sicherheit zu tanken, bis sie den Schritt in die große Klassengemeinschaft wagen können.

Ich würde mich sehr freuen, von Ihren Mitarbeitern über die Möglichkeiten informiert zu werden, welche Bedingungen für die Legalisierung erfüllt sein müssen.

Herzliche Grüße und alles Gute!

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