Stefan Sedlaczek
Kaiserstraße 61
53721 Siegburg, den 09.02.2008
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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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informationshalber auch an:
Direkt zur Kanzlerin!
Arnimallee 14
14195 Berlin
Ihre Antwort zur Anfrage von Frau Volkmann zum Thema Heimunterricht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die hier veröffentlichte Antwort http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/15673 und reklamiere die schlechte Qualität derselben.
Dies bezieht sich auf Inhalt und Umfang der Antwort, aber auch darauf, daß die Darlegungen im wesentlichen unzutreffend sind. Ich erwarte von Leuten, die den Anspruch haben, andere zu regieren - auch gegen deren Willen und Mandat -, zumindest Handlungen von einer diese Herrschaft im nachhinein legitimierenden Qualität. Es ist ganz offensichtlich und mithin unbestreitbar, daß diese Anfrage großes Interesse hervorgerufen hat, wie die Besucherzahlen als auch die große Zahl an Abstimmungen belegen. Diesem offenkundigen Interesse mit ein paar lapidaren Hinweisen zu begegnen, ist nicht nur völlig unangebracht, sondern auch ausgesprochen unhöflich.
Zur Sache selbst:
Eine allgemeine Schulpflicht besteht in Deutschland ebensowenig wie anderswo, einfach deshalb, weil es keine Schulpflicht gibt. Dies habe ich vordem ausführlich hier dargelegt: http://de.liberty.li/magazine/?id=4379 und es bleibt Ihnen das Privileg, als erster dieser Darlegung argumentativ zu widersprechen. Der hehre Begriff einer Pflicht taugt in Sachen Schulbesuch nun ganz und gar nicht. Aber lesen Sie selbst.
Richtig ist, daß das Schul- und Bildungswesen nach Grundgesetz und geltenden Papiergesetzen dieser Republik im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Die durch die dortigen Länder-Papiergesetze erfolgende Nötigung zum Schulbesuch und insbesondere die Anwendung tätlich-gewaltsamen Schulzwanges sind aber Menschenrechtsverletzungen, die den Bund sehr wohl etwas angehen, hat er doch zahlreiche internationale Verträge und Erklärungen durch seine Vertreter unterzeichnen lassen. Mithin ist die Bundesregierung daraus sehr wohl verpflichtet dem durch die Bundesländer postuliertem und begangenem Unrecht zu begegnen. Hier handelt es sich um eine echte Pflicht aus Vertrag und zudem gemäß ausdrücklich erklärter Selbstverpflichtungen. Da helfen dann auch keine semantischen Tricks, wie zum Beispiel den Begriff der allgemeinen Zurverfügungstellung von elementaren Bildungsangeboten kurzerhand mit Schulpflicht zu übersetzen.(1) Es zeigt aber, welcher Ungeist da in Deutschland leider Gewohnheit ist.
Auch der Verweis auf einige zitierte Passagen des deutschen Bundesverfassungsgerichtes ist fast vollständig irreführend. Zum einen hat dasselbe Gericht verschiedentlich anders für Recht erkannt(2) und zum anderen sind dort die folgenden Punkte schlichtweg falsch:
* Einen staatlichen Erziehungsauftrag gibt es nicht und kann es in einer freiheitlichen Grundordnung auch nicht geben. Er wird auch nirgendwo im Grundgesetz angeführt. Gäbe es einen solchen Auftrag, dann würde der Staat seine Bürger bilden(3) - und nicht umgekehrt. Dies wäre zutiefst undemokratisch und unbestreitbar diktatorisch. Die Bürger bilden den Staat, nicht umgekehrt.
* Eine selbstverantwortliche Persönlichkeit kann die Schule ebenfalls weder formen (dies wäre auch ein Widerspruch in sich selbst!), noch auch nur positiv darauf einwirken. Und so erklärt weder das Bundesverfassungsgericht - und auch sie nicht -, wie dies vor sich gehen soll. Darüber wird keine Silbe verloren, eben weil dies nicht möglich ist. Man kann jemanden sowenig zwingen selbstverantwortlich zu sein, wie man ihn zwingen kann, solidarisch zu sein. Das weiß man in Europa spätestens seit Thomas von Aquin.
* Und was ist an einer Gesellschaft pluralistisch, in der der Staat -zudem bürokratisch - das Schulwesen komplett monopolisiert hat, ebenso wie auch das Ausbildungs- und Qualifikationswesen. Dies ist nicht Ausdruck eines freiheitlichen Gemeinwesens, sondern schlichtweg planwirtschaftliche Platzanweisermentalität, also inakzeptable Selektion und Diktat. Und wie demokratisch, verantwortlich und pluralistisch ist ein Bildungssystem, daß Bildung für junge Menschen (in ihrer wichtigsten Lernphase!) auf Schule beschränkt, während den Erwachsenen - Gott sei Dank - ein halbwegs freier Bildungsmarkt zur Verfügung steht.
* Auch stellt sich die Frage, wie frei eigentlich Wahlen sind, wenn die Wahlberechtigten zunächst von den zu Wählenden viele Jahre lang in ihre Schulen und ihren Unterricht genötigt und gezwungen werden? Zumal ihre Karrierechancen wesentlich von deren Benotung abhängen! Eine freiheitlich-demokratische Rechtsordnung ist das ganz sicher nicht.
Wie man es nun gar unter einen Hut bringt, einerseits Pluralismus zu postulieren und andererseits “Parallelgesellschaften” zu verhindern, das hat mir auch noch keiner erklärt. Im übrigen sind dazu Schulpflicht und Schulzwang weder legitime, noch auch nur geeignete Mittel. Das ist gleich aus zweierlei unbestreitbaren Gründen ganz offensichtlich: Denn wir haben in Deutschland Schulpflicht und Schulzwang und wir haben Parallelgesellschaften. Und im zivilisierten Ausland gibt es Homeschooling - und die Homeschooler bilden eben keine Parallelgesellschaft, sondern zunehmend das Rückgrad einer Zivilisation, die ihre Kinder und deren Benehmen durch die real-existierende Beschulung und deren Nachteile beschädigt. Wenn Sie einmal auf einem Treffen von Homeschoolern sind, werden Sie den - schon eklatanten - Unterschied sofort spüren. Dem Unterzeichner, der lange und zahlreiche Erfahrung in der Jugendarbeit hat, ist bei einer solchen Gelegenheit auch noch eine Menge mehr Positives aufgefallen.
Das Thema Integration hat natürlich seine eigene Problematik. Es ist jedenfalls unstatthaft, nun die Einheimischen in Regreß zu nehmen und ihnen deshalb ihre natürlichen Freiheiten und Rechte zu nehmen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Zugezogenen. Zum anderen ist Integration nur in einem doch sehr engen Rahmen notwendig und Wunschdenken (egal ob “alle sollen so sein wie ich” oder Multikulti) ist hier völlig fehl am Platze.
Woher Sie dann schlußendlich die Sicherheit nehmen, daß Frau Volkmann eine geeignete Schule finden wird, erläutern Sie leider ebenfalls nicht näher(4), die Annahme aber, daß ausgerechnet das Zusammensein mit Gleichaltrigen Garant einer bestmöglichen Förderung sein soll, ist völlig abwegig. Das Vorbild erwachsener und reifer, lebensbewährter Menschen ist Kindern förderlich, nicht die gleichaltrige Peer-Group auf dem Schulhof und im Klassenraum. Lesen Sie denn nicht die neuesten Bücher(5), bekommen Sie so gar nicht die neuesten wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnisse mit? Die durch die real-existierende Schule bedingte Gleichaltrigenorientierung steht gar im Verdacht der massenweise Auslöser der Zivilisationskrankheit Pubertät zu sein!
Ihr Umgang mit dem wohl wichtigsten Thema eines jeden Gemeinwesens, der Behandlung und Förderung der Heranwachsenden, ist offenbar unverantwortlich und ich appelliere an Sie, die Qualität Ihrer Arbeit deutlich zu verbessern. Dann werden Sie auch zu einer anderen Sichtweise kommen und Ihre heutigen Positionen aufgeben wollen. Und dann -vielleicht - kann eine Bundesregierung den Menschen hier in Deutschland dienen. Dasselbe gilt für die Bundeskanzlerin. Richten Sie ihr dies bitte aus.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Stefan Sedlaczek
Diplom-Verwaltungswirt
(1) Internationales Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.November 1989, siehe auch Broschüre “Die Rechte der Kinder” des BMFSFJ.
(2) Siehe z.B. Fritz Ossenbühl, Das elterliche Erziehungsrecht im Sinne des Grundgesetzes, Verlag Duncker & Humboldt in Berlin und auch das Goldbecher-Gutachten
(3) Allerdings erwarteten die Alliierten, allen voran die US-Amerikaner, nach dem Krieg die Umerziehung des Volkes. Heute aber machen sich selbst die US-Staaten für Homeschooling stark.
(4) Sie nehmen wohl kaum an, daß in der staatlich-monopolisierten Automobilproduktion der DDR jeder sein geeignetes Auto gefunden hat? Siehe auch meinen kurzen Artikel zum Bildungs-Trabbi
(5) So zum Beispiel Gabor Maté und Gordon Neufeld aus Kanada sowie verschiedene Studien im In- und Ausland.
Weitere Artikel:
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